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    Gesetzgebung

    04.03.2008 | 

    1. Reform der Verbraucherinsolvenz – DAV fordert Nachbesserung

    Am 14.02.2008 fand die 1. Lesung im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur „Entschuldung mittelloser Personen zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen“ (Bundestagsdrucksache 16/7416) statt. Der DAV begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung, die Verbraucherinsolvenz zu reformieren. Allerdings sind Nachbesserungen notwendig. So ist der neue vorläufige Treuhänder häufig nicht erforderlich und die vorgesehene Vergütung verfassungswidrig gering. Die Beteiligung völlig mittelloser Schuldner an den Verfahrenskosten ist unsozial. Darüber hinaus braucht eine sinnvolle Verbraucherentschuldung weiterhin eine sowohl öffentliche als auch anwaltliche Schuldnerberatung, deren finanzielle Absicherung zu klären ist. Eine Verbraucherentschuldung zum Nulltarif kann es nicht geben. Die anwaltliche Beratung ist bei der Verbraucherentschuldung notwendig, da der Anteil der von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbereiteten Verfahren für 2006 46,7 % im Vergleich zu einem Anteil von 40,1 % der Schuldnerberatungsstellen darstellt.


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