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    Schadensersatz wegen Mobbings

    18.07.2008 | Beitrag von: Hötzendorfer, Friedrich K.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 25.10.2007 seine Rechtssprechung zum „Mobbing“ gefestigt. Es hat einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Arbeitgeber bejaht, der sich die „systematische, sich aus vielen einzelnen Handlungen/Verhaltensweisen zusammensetzende Verletzung (sog. Mobbing) eines Vorgesetzten gegenüber einem Untergebenen zurechnen lassen muss“. Daher hat das Bundesarbeitsgericht den Arbeitgeber zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt.

    Einen Anspruch des Verletzten auf Kündigung seines Vorgesetzten hat das Bundesarbeitsgericht verneint.

    Die Bejahung des Schmerzensgeldanspruches macht deutlich, dass der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern sehr ernst nehmen muss. Wenn ein Arbeitnehmer Mobbinghandlungen eines Vorgesetzten behauptet, muss der Arbeitgeber konsequent geeignete Maßnahmen einleiten, diese zu unterbinden. Sonst läuft er Gefahr, verurteilt zu werden.


    Friedrich K. Hötzendorfer
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht


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