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    Sonn- und Feiertagszuschläge auch bei Krankheit

    23.06.2009 | Beitrag von: Hötzendorfer, Friedrich K.

    In einer Entscheidung vom 14.01.2009 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit hat, wenn er an denen zwar zum Dienst eingeteilt war, jedoch wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht gearbeitet hat.

    Damit bestätigt das BAG seine bisherige Rechtssprechung, dass Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit Entgelt und kein Aufwendungsersatz sind. Arbeitnehmer haben Anspruch auf das Entgelt, das sie hätten, wenn sie nicht krank geworden wären (sog. Entgeltausfallprinzip gemäß § 4 EFZG)

    Friedrich K. Hötzendorfer
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht


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