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    Direktionsrecht des Arbeitgebers eingeschränkt

    16.07.2009 | Beitrag von: Hötzendorfer, Friedrich K.

    In einer Entscheidung vom 23.06.2009 (AZ: 2 AZR 606/08) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass eine Abmahnung eines Arbeitnehmers, der sich geweigert hatte, an einem Personalgespräch teilzunehmen, unwirksam ist.

    Das Gespräch sollte der Absenkung der Vergütung auf freiwilliger Basis zur Folge haben. Der Arbeitnehmer hatte dieses Ansinnen bereits abgelehnt und weitere Gespräche hierüber verweigert. Die deswegen erteilte Abmahnung musste der Arbeitgeber zurücknehmen.

    Hier hat das BAG die Rechte des Arbeitnehmers gestärkt. Oft wird auf Arbeitnehmer bei solchen Gesprächen, bei denen sie meist alleine sind, starker Druck durch den Chef ausgeübt. Wenn der Arbeitnehmer dieses Gespräch vermeiden will, kann er vorher das Ansinnen (schriftlich) ablehnen und muss dann nicht mehr zu diesem Gespräch erscheinen.

    Friedrich K. Hötzendorfer
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht


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