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    Eigenbedarfskündigung unwirksam, wenn freistehende Wohnung im Haus nicht angeboten wird

    25.10.2010 | Beitrag von: Groll-Nagel, Petra

    Vermieter müssen einem betroffenen Mieter eine freiwerdende Wohnung im selben Haus anbieten. Andernfalls ist die Eigenbedarfskündigung wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam.
    Zu den Informationspflichten des Vermieters hat der BGH in seiner noch nicht veröffentlichten Entscheidung vom 13.10.2010, Aktenzeichen VIII ZR 78/10 entschieden.


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